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Quelle: Antifaschistische Aktion Berlin - 1.4.2001
Halt, keine Gewalt!
An der Gewalt hängt, zur Gewalt strebt doch alles... der Gedanke drängt sich auf in diesen Tagen. Wichtig scheint ihre jeweilige moralische Bewertung zu
sein, mit der sie zwanghaft für notwendig erklärt oder verurteilt wird.
Nicht erst seit sich die Republik darüber stritt, ob ihr Außenminister ein
Sponti und Backsteinwerfer gewesen sein durfte, haben tiefsinnige Gedanken
zur Gewalt wieder Konjunktur, die ihre Sinnlosigkeit, Rechtfertigung,
Notwendigkeit oder ihr staatliches Monopol beleuchten. Immer ist es, man
fühlt sich in die Rolle des Erziehers versetzt, die Gewalt des Gegenübers,
die zuerst kam und immer war man nur Eingedenk des Friedens danach zur
Gewalt bereit... Der angelegte Maßstab aus Recht und Moral jedoch, der
zwischen roher Gewalt und notwendigem Übel trennt, blieb von der
Anschlagserklärung bis zum folgenden Strafurteil stets der gleiche. Jetzt,
nachdem auch der letzte ex-radikaler Staatssekretär für seine Missetaten
Buße tat und der 1. Mai sich ankündigt, gilt es endlich, diesem Maßstab
Gewalt an zu tun.
Auch die radikale Linke hat sich dem Kampf gegen Gewalt verschrieben,
allerdings gegen die Gewalt der Herrschenden bzw. der herrschenden
Verhältnisse (strukturelle Gewalt). Sie hat zu recht darauf bestanden, dass
die Gesellschaft auch da, wo sie zivilisiert erscheint, auf Gewalt beruht.
Allerdings wurde Gewalt zum großen Problem des Kapitalismus aufgebläht; groß
genug jedenfalls, um gegen die Gewalt selbst gewalttätig zu werden oder
zumindest das Mittel der Militanz nicht auszuschließen.
Weil Gewalt den bürgerlichen Verkehrsformen als das große Andere
gegenübersteht, also die Grenzen dessen kennzeichnet, was als normal,
erlaubt und richtig sein soll, erscheint Gewalt dem Bürger als ein
"außerordentliches" Geschehen. Doch auch die Kritik der Gewalt, die die
bürgerliche Gesellschaft selbst produziert, hat noch in der Denunziation der
Gewalt kapitalistischer Verhältnisse deren Struktur unbewusst reproduziert.
Denn die langen Debatten militanter Aktivistinnen und Aktivisten über Formen
und Ziele (Personen oder Sachen) von Gewalt wurden stets doppelt
legitimiert: Mit der Schuldigkeit des Angegriffenen und mit dem Versprechen,
letzten Endes für ein Ende der Gewalt einzustehen. Dabei haben sie oft guten
Geschmack bewiesen und sind zweifellos nicht selten die moralischen
SiegerInnen gewesen. Dass sie aber dennoch wie der bewaffnete Arm der
Sozialdemokratie und der Zivilgesellschaft wirkten, erklärt sich durch einen
völlig unreflektierten Umgang mit Bestimmung und Bedeutung von Gewalt.
Was Gewalt ist, wird bestimmt in Recht und Moral. Gewalt wie ihr Ausschluss
und ihre Unterdrückung sind gleichursprünglich Momente der bürgerlichen
Gesellschaft. Im Kampf gegen die Gewalt hat die militante Linke die
bürgerliche Gesellschaft verdoppelt, sie hat sich als die kleine Schwester
der Zivilgesellschaft erwiesen.
Zivilgesellschaftlicher Totalitarismus
Im Kampf gegen Gewalt offenbart die Zivilgesellschaft - Hoffnungsträgerin
und Spielwiese sozial- und bürgerrechtsbewegter Demokratiefanatiker zugleich
- ihre totalitären Züge. Gewaltverzicht fungiert hier als
Glaubensbekenntnis, als Eintrittskarte zu den höchstoffiziellen Stellen der
Gesellschaft. Gewalt wird dabei stets als körperliche Gewalt, selten als
strukturelle Gewalt begriffen - als ob gesellschaftliche Zwangsstrukturen,
wie Lohnarbeit oder Wehrdienst, nicht Formen der Gewalt wären. Das
zivilgesellschaftliche Kollektiv konstituiert sich im Verzicht auf
diejenigen Formen von Gewalt, die ihm als unnütz oder gefährlich erscheinen,
also gerade nicht durch einen reflektierten Umgang mit Gewalt- und
Zwangsverhältnissen. Dies zeigt sich an der monatelangen Debatten über
Fischers Haltung zur Gewalt; darüber, ob und wie Joschka sich mit einem
Polizisten prügelt, während seine Verantwortung für die Kriegsverbrechen an
der jugoslawischen Bevölkerung im Frankfurter Molli-Nebel verschwinden.
Dabei wiederholt sich eine tausendfach geführte Debatte an einem nicht mal
neuen Gegenstand, indem nach totalitarismustheoretischer Manier Gewalt als
das schlechthin mit Demokratie und Rechtsstaat unvereinbare verstanden und
verurteilt wird.
Wenn sie nicht gerade in den Fotoalben ihrer rebellischen Tage blättern,
brüskieren die Akteure der bundesdeutschen Zivilgesellschaft sich derzeit
mit Vorliebe über Rechtsradikale. Dabei sind sie, wie gewohnt, gründlich,
fest entschlossen und nicht zimperlich - geht es doch gegen (rechte,
eigentlich aber "jegliche") Gewalt und für die Toleranz. Hinter dieser
Aktivität verbirgt sich ein Denken, das sich kaum vom Menschenbild des
bekämpften Rassisten unterscheidet. Toleranz kann nur demjenigen gewährt
werden, der nicht gleichgestellt ist, sie ist eine großzügige Geste des
Herrenmenschen, dessen Artgenossen seit 12 Jahren in Ostdeutschland für
Furore sorgen. Im Antifa-Sommer steht offensichtlich weniger die Sorge um
die Opfer der Nazis als Ärger über die offen und stolz zur Schau getragene
Asozialität ihrer Mörder im Zentrum der neuen Mitbürgerlichkeit.
Ausbleibende moralische Empörung über Ausländergesetze, Abschiebung und die
brutale Sicherung der deutsch-polnischen Grenze, sind nicht als Heuchelei
oder Doppelmoral zu verstehen, sie sind der konsequente Rahmen der
Staatsantifa und zeigen deutlich an, daß sich die Gewaltfreiheit der
Zivilgesellschaft selber nur gewaltsam aufrechterhalten läßt.
Doch das demokratisches Selbstverständnis schließt die eigene
Gewalttätigkeit aus, um sie dafür am anderen wahrnehmen zu können. Als das
andere des bürgerlichen Selbstverständnisses aber erscheint Gewalt hier als
das irrationale und unmoralische schlechthin, alle spezifischen Formen von
Gewalt werden unterschiedslos eingeebnet: Sadam Hussein und Milosovic werden
zu Hitlers, serbische Gefangenenlager zu KZ´s.
Dabei ist es mit der Gewaltlosigkeit der Demokratie nicht weit her, da
gerade ihre Gewaltlosigkeit auf Gewalt rückverwiesen ist. Gewaltfreiheit ist
daher weniger als Verzicht auf Gewalt ernst zu nehmen denn als die Drohung,
Gewaltfreiheit mit aller Gewalt herzustellen.
Kapital und Gewalt
Entgegen aller Verlautbarungen der Apologeten "unserer Demokratie" sind es
gerade die Demokratie und die kapitalistische Gesellschaft im allgemeinen,
die durch Gewalt bedingt sind und sie ständig hervorbringen. Nicht nur lagen
die historischen Wurzeln des Kapitals u.a. darin, große Teile der
Bevölkerung in die Fabrikdisziplin zu prügeln. Auch in Inneren seiner
demokratischen Variante finden sich Zwang und Gewalt keineswegs nur als
Versehen oder Ausnahme. So konstituiert sich alle öffentliche Ordnung durch
gewaltgesetzte Grenzen, wobei nicht einmal diese innere öffentliche Ordnung
dauerhaften und allgemeinen Schutz vor offenem Terror und Krieg bietet,
sondern Faschismus und Krieg als Krisenoptionen ebenso offenhalten wie die
alltägliche Gewalt faschistischer Banden. Beides steht nur formal im
Gegensatz zur Demokratie, die moralisch und juristisch ausschließen muß, was
sie in ihrem Innern erzeugt.
Die Gewaltfreiheit des demokratischen Bürgers ist daher nicht die
reflektierte Gewaltlosigkeit einer emanzipierten Gesellschaft, sondern
konstitutives Element der Rechtsform des Warenbesitzers. Kapitalistischer
Betrieb bedarf eben nicht des - ständig eingeforderten - Verzichts auf "jede
Gewalt". Er verträgt lediglich diejenige Gewalt nicht, die seine
Verkehrsformen beeinträchtigen, während er sich notwendig auf andere stützt.
Gewalt erscheint als das ausgeschlossene der bürgerlichen Gesellschaft, als
zivilisationsfeindlich und ordnungszerstörend. Gewalt erscheint aber als das
Andere der demokratischen Gesellschaft, weil ihr Ausschluß aus der
Gesellschaft Gewalt in einen vermeintlichen Naturzustand rückprojeziert, auf
einen "Krieg Aller gegen Alle" ausgelagert wird, der von der bürgerlichen
Rechtsformen zu bändigen sei, obwohl doch erst durch diese der marktliberale
Kampf "Aller gegen Aller" möglich wird.
In der kapitalistischen Gesellschaft aber erscheint Gewaltverzicht nur
deshalb vernünftig und moralisch zwingend, weil sie die Vernunft und Moral
der Marktwirtschaft und des freien und gleichen Warenverkehrs sind. Der
Gewaltverzicht kann daher dem Individuum abverlangt werden, ohne das er
Wesensmerkmal der Gesellschaft zu sein braucht, im Gegenteil; die
Gewaltlosigkeit richtet sich genau nach den Kategorien kapitalistischer
Vergesellschaftung aus, in der Gewalt an anderer Stelle notwendig und
alltäglich bleibt. So garantiert das Gewaltmonopol des Staates nicht das
Ende von Gewalt, sondern bestimmt lediglich deren Grenzen und sanktioniert
dysfunktionales und destruktives Verhalten im Sinne von Warenverkehr und
-produktion und ihrer notwendigen Rechtsformen.
Die Einheit von Repression und Toleranz, von Demokratie und Gewalt, von
Freiheit und Herrschaft in Gesellschaften westlicher Prägung ist schon `68
treffend als "repressive Toleranz" charakterisiert worden. Die Freiheit,
alles zu tun und zu lassen was man will, solange es keinem anderem schadet,
ist in Herrschaft und Ausbeutung eingebettet; Gewaltfreiheit nur die
individuelle Pflicht, Betriebsgeräusch einer gewalttätigen Gesellschaft.
Bürgerliche Demokratien verfügen per definitionem über ein vergleichsweise
großes Spektrum individueller Persönlichkeitsrechte. An ihnen ist daher auch
nicht ein zu wenig an Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu bemängeln -
kritisiert werden muss, dass die "Freiheit, die wir meinen", doch immer nur
als eine Variation der immer gleichen, bereits vorhandenen Freiheit denkbar
ist - der des vereinzelten Warenbesitzers.
Spektakel und Kritik
Gewalt ist Spektakel. Nicht nur, weil sie aus der Realität bürgerlicher
Langeweile hervorsticht, sondern gerade weil sie an uneingestandene
Voraussetzungen erinnert. Gewalt in bürgerlichen Gesellschaften ist
idealerweise nur wohldosiert von bestimmten Exekutivkräften im Auftrag des
staatlichen Gewaltmonopols anzutreffen (Polizei, Militär, Justiz). Der
Exzess, die Überschreitung oder die unkontrollierte, scheinbar nicht
zielgerichtete Gewalt wird trotz moralisch-politischer Ablehnung als
Spektakel genossen. Die gängigen Verurteilungen oder Legitimationsversuche
tun der spektakulären Erscheinung von Gewaltausbrüchen keinen Abbruch.
Anstatt Papier oder Sendezeit durch hilflose wie naive Aufrufe gegen Gewalt
zu verschwenden, wäre zu konstatieren, dass ihr nur deshalb derart
pathologische Aufmerksamkeit zu kommt, weil sie trotz ihrer Alltäglichkeit
als das Außergewöhnliche, das Untergründige und als Gegenteil von allem
Guten und Schönen in bürgerlichen Gesellschaften wahrgenommen wird. Gerade
weil Gewalt immer als Tat des Anderen wahrgenommen wird und die
Thematisierung der eigenen Verstricktheit in Gewalt unterbleiben muß, um das
zivilgesellschaftliche Selbst zu stabilisieren, wird Gewalt zum äußeren Reiz
und Gegenstand eines distanzierten Interesses.
Der 1. Mai sollte in seiner Gewalttätigkeit nicht als "revolutionär"
verklärt werden; er ist ein Spektakel, das durch die diskursive Fokussierung
auf Gewalt erst erzeugt wird. "Revolutionär" kann bloß die Einsicht in diese
Tatsache und der Umgang mit diesem Spektakel werden. Dieser Umgang heißt
konkret, die Gewaltdiskussion um den 1. Mai zum Anlass zu nehmen,
grundsätzlich zu fragen, was an Gewalt denn von Interesse ist, und nach
ihren uneingestandenen Ursachen zu fragen. Gerade die von den Medien
herausgestellte Sinn- und Ziellosigkeit der Gewalt und das vermeintliche
Fehlen eines konkreten Ziels oder Programms prädestiniert den 1. Mai zu
einem Event radikaler Kritik. Praxis, die dem Begriff der Kritik gerecht
würde, sucht nicht nach (individuellen) Auswegen, nicht nach besserer
Repräsentation klassenspezifischer oder sonstiger Interessen, sondern
kritisiert den Kapitalismus an sich selbst.
Es mag unbefriedigend sein zu wissen, dass radikale Kritik negativ ist und
bleiben muss. Dies ist jedoch unbedingt auszuhalten, wenn man sich nicht in
blindem Wiederholungszwang an die Reorganisation längst gescheiterter
Projekte begeben will. Im Gegensatz, zu aller "ernsthaften" Politik ist der
1. Mai gerade das nicht, was ihm von revolutionären bis reformistischen
Politemphatikern unterstellt wird: Er ist kein unreflektiertes Ritual
zwischen Hooliganismus und Love-Parade, er ist negativ und somit kritisch im
besten Sinne.
Affirmative und radikale Kritik
Als radikale Kritik richtet sich der 1. Mai nicht (nur) gegen Auswüchse
staatlicher Gewalt, sondern auch gegen den gewaltfreien Sektor, die
selbstverständlichen Grundlagen von Mensch und Gesellschaft. So sehr wir
auch der Meinung sind, dass Gewalt, die sich gegen die herrschenden
Verhältnisse richtet moralisch gerechtfertigt ist, so sehr wir auch der
Überzeugung sind, dass die Sprengung eines Abschiebeknastes im Gegensatz zur
Errichtung eines solchen kein Verbrechen ist, so ist es doch nicht unsere
Aufgabe, die Gewaltdiskussion in dieser Weise zu füttern. Wenn gezeigt wird,
dass die bürgerliche Gesellschaft ihre Gewalt ausschließt, um sie als das
Andere ihrer selbst wahrzunehmen, dann nicht, um unsererseits zu versichern,
dass Gewalt nur im Kommunismus ihr Ende finden wird, sondern um den Diskurs
um Gewalt überhaupt als Element bürgerlicher Ideologie zu kritisieren.
Aufgabe der radikalen Linken kann es nur sein, Kapitalismus als Ganzes zu
kritisieren und nicht seine immanente Gewalt zu verurteilen. Solche Kritik
zerstört den Schein der Vernünftigkeit staatlicher Ordnung, von Recht und
Moral. Sie erfindet keinen besseren Staat, sondern zeigt seine inneren
Widersprüche auf, indem sie die untrennbare Verbindung von Gewalt und
Gewaltlosigkeit in Recht und Moral denunziert. Sie fasst und verwirft die
kapitalistische Gesellschaft als historisch gewordenes System, setzt diesem
aber keine Entwürfe eines anderen, besseren Lebens entgegen, sondern
kritisiert gerade, dass alle konkrete Utopie sich stets nach den Maßgaben
kapitalistischer Rationalität richtet.
Kritik verweigert sich jeglicher konstruktiver Mitarbeit und hält statt
dessen an der Perspektive der revolutionären Überwindung des
Kapitalverhältnisses fest.
Für den Kommunismus!
Antifaschistische Aktion Berlin
1.Mai 2001
18.00 Uhr Oranienplatz
Berlin-Kreuzberg 36
1.Mai-Soli-Party
30. April 22.00 Uhr
Pfefferberg
Schönhauser Allee 176
Berlin-Prenzlauer Berg
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