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Quelle: Berliner Morgenpost - 26.4.2001

Richter: Argumente für Demo-Verbot nicht nachvollziehbar

Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Innensenator Eckart Werthebach (CDU) gestern eine Niederlage beschert: Die 1. Kammer gab einem Antrag der rechtsextremistischen NPD gegen das Verbot ihres Aufzuges am 1. Mai zum großen Teil Recht. Der Polizeipräsident dürfe die vorgesehene Demonstration «nicht vollständig verbieten».

Die Polizei hatte argumentiert, die von der NPD am 1. Mai angemeldete Versammlung rufe bei der Mehrheit der Bevölkerung Assoziationen an die Verbrechen und die Instrumentalisierung dieses Feiertages der Arbeiterbewegung durch die Nationalsozialisten hervor. Davon könne jedoch «keine Rede sein», so das Gericht. Die Polizei wollte so die Verlegung auf den 5. Mai rechtfertigen.

Zweites Argument für ein Verbot: Es sei nicht möglich, auf der geplanten Wegstrecke den Gegendruck der politischen Gegner der NPD abzuwehren und durch geeignete Absperrmaßnahmen zu verhindern. In diesem Punkt folgte das Gericht der Argumentation insoweit, dass es den Aufzug durch den von vielen Linken bewohnten Stadtteil Friedrichshain untersagte. Aber im Grundsatz schmettern die Richter das Sicherheitsargument ab: «Die Kammer hält es auch nach Würdigung der alljährlichen Gefahrenlage am 1. Mai nicht für nachvollziehbar, warum dem Antragsgegner (der Polizei, d. Red.) der Schutz eines zeitlich auf maximal drei Stunden und örtlich ausschließlich auf den letzten Teil der Frankfurter Allee begrenzten, von nur 500 bis 1000 Teilnehmern frequentierten Aufzuges nicht möglich sein soll», heißt es im Urteil.

jof

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