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Quelle: junge Welt - 28.4.2001
Justizerfolg für Brandstifter
Berlin: Verwaltungsgericht bestätigte Demonstrationsverbot am 1. Mai.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für den Abend des 1. Mai angemeldeten Demonstration in Berlin- Kreuzberg am Freitag nachmittag bestätigt. Eine Justizsprecherin nannte als Begründung, daß »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit« durch die Demonstration zu befürchten seien. Eine Sprecherin der »Antifaschistischen Aktion Berlin« (AAB) kündigte gegenüber jW an, daß man in die Berufung beim Oberverwaltungsgericht gehen werde. Falls die Klage angenommen wird, ist mit einer endgültigen Entscheidung voraussichtlich am Montag vormittag zu rechnen. Die Humanistische Union und andere Gruppen erwägen inzwischen die Anmeldung einer Demonstration gegen das Demonstrationsverbot am 1. Mai. Darüber soll auf einer Veranstaltung im »Haus der Demokratie« in der Greifswalder Straße 4 im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg am Sonntag um 19 Uhr beraten werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten (BAG) verurteilte das Verbot der 1.-Mai-Demonstration der AAB durch Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU). «Für mich persönlich ist das mehr oder weniger eine Brandstiftung», sagte BAG-Sprecherin Bianca Müller am Freitag dem Sender Radio Eins. Der Senator habe möglicherweise «ein Interesse daran, daß es zum großen Knall kommt und damit dann auch seine Forderung nach einer Änderung des Versammlungsgesetzes wieder neue Nahrung erhält», betonte Müller.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirft Berlins Innensenator ein unnötiges Anheizen der Stimmung am 1. Mai vor. Das Verbot der von der »Antifaschistischen Aktion Berlin« (AAB) in Kreuzberg geplanten Demonstration sei rechtlich problematisch und politisch unklug, sagte der Berliner DGB-Chef Dieter Scholz am Freitag. Die Entscheidung bringe die Polizei in eine schwierige Lage, da ihr nun jede Deeskalationsmöglichkeit genommen worden sei. Scholz appellierte an die Berliner, den 1. Mai trotzdem »gebührend zu feiern«. Die hohe Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland und die durch den Armutsbericht der Bundesregierung dargelegte soziale Lage zeigten, daß der »Tag der Arbeit« nichts an Aktualität eingebüßt habe.
Ein vom Innensenator ebenfalls ausgesprochenes Verbot eines Aufmarsches der NPD am 1. Mai in Berlin war hingegen am Mittwoch vom Verwaltungsgericht verworfen worden. Die Inhalte der Demonstration wie z. B. »Arbeit zuerst für Deutsche« seien in einer Demokratie zu tolerieren hieß es in der Begründung. Der Aufmarsch sei keine gezielte Provokation sondern habe einen Bezug zum »Tag der Arbeit«. Deshalb müßten Innenbehörde und Polizei »in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts hinwirken«.
Kritik an den richterlichen Genehmigungen neofaschistischer Aufmärsche in der Bundesrepublik hat erneut der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, geübt. Der Kölner Tageszeitung Express (Freitagausgabe) sagte Spiegel, er achte die Demonstrationsfreiheit als einen der wichtigsten Grundpfeiler der Demokratie. Allerdings habe er den »massiven Eindruck, daß nicht alle Richter in Deutschland sich ihrer Verantwortung bewußt sind, welche schlimme Wirkung ihre Urteile nach außen und innen haben«, so Spiegel.
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