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Quelle: Berliner Zeitung - 4.5.2001

Bis Mitternacht 36 Haftbefehle: Viele Randalierer wohnen in Kreuzberg

Sabine Deckwerth

Kurz vor Mitternacht am Mittwochabend verkündete ein Richter im Bereitschaftsgericht am Tempelhofer Damm den letzten Haftbefehl gegen einen Randalierer: Der Vorwurf lautete: Schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung. Der junge Mann hatte bei den Krawallen am 1. Mai in Kreuzberg mehrere Pflastersteine auf Polizisten geworfen. Nur durch einen Zufall wurde niemand verletzt.

Bei den schweren Ausschreitungen waren insgesamt 616 Personen vorläufig festgenommen worden. 148 von ihnen kamen als mutmaßliche Straftäter in die Gefangenensammelstelle ins Landeskriminalamt am Tempelhofer Damm. Dort arbeiteten am 1. und 2. Mai auch die sieben Staatsanwälte der für politische Delikte zuständigen "Abteilung 11". Sie prüften direkt vor Ort, wer dem Haftrichter vorgeführt wird: Lasen Anzeigen von Polizisten, Zeugenaussagen und sahen sich in einigen Fällen Polizeivideos an. Die Zeit drängte. Ein Verdächtiger dürfe nur bis zum Ablauf des nächsten Tages in Polizeigewahrsam festgehalten werden, sagte Justizsprecher Sascha Daue. Ergeht bis dahin kein Haftbefehl, kommt er automatisch auf freien Fuß.

Für den Erlass der Haftbefehle waren bis Mittwoch 24 Uhr drei Richter des Bereitschaftsgerichtes im Dienst. 40 Haftbefehle gegen Steinewerfer hat die Staatsanwaltschaft bis Mitternacht beantragt. "So viele, wie notwendig waren", sagte Daue. "Wir haben alles geschafft." In 36 Fällen ergingen dann Haftbefehle wegen schweren Landfriedensbruchs, wegen schweren Widerstands gegen Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Drei jugendliche Randalierer

Allerdings sitzen seit gestern nur neun Personen in Untersuchungshaft, die anderen erhielten Haftverschonung, unter anderem weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen konnten. Unter den 36, gegen die Haftbefehle erging, sind nach Angaben der Justiz drei Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Neun sind 18 bis 21 Jahre alt.

Die meisten, die am 1. Mai von der Polizei festgenommen worden sind, waren Berliner, ein großer Teil wohnt in Kreuzberg. "Einige kamen als Krawalltouristen aus dem brandenburgischen Umland", sagte Daue. Nur wenige Randalierer stammten aus anderen Bundesländern. Nach ersten Erkenntnissen habe ein großer Teil der an den Ausschreitungen Beteiligten keine abgeschlossene Berufsausbildung, so Daue weiter. Die meisten seien noch in der Ausbildung oder in der Schule, lebten von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld. Ein politisches Motiv für die Ausschreitungen sei bisher bei keinem erkennbar gewesen, sagte Daue. "Es ging vor allem um Randale."

Es kann einige Monate dauern, bis es zu einem ersten Prozess kommt. Die so genannten Schnellgerichte, vor denen Verfahren bereits wenige Tage nach der Tat stattfinden können, werden sich nicht mit den 1. Mai-Randalierern befassen. "Für ein beschleunigtes Verfahren sind nur Taten geeignet, für die die Höchststrafe ein Jahr Haft beträgt, sagte Daue. Schwerer Landfriedensbruch könne aber mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden. Zudem sei für das Schnellgericht ein Geständnis notwendig. "99 Prozent der Randalierer sind aber nicht geständig", sagt Daue.

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