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Quelle: Berliner Morgenpost - 17.5.2001
Bundestag sprach erstmals über Mai-Krawalle
Von Carsten Fiedler
Die Krawalle am 1. Mai waren gestern erstmals Thema bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses im Bundestag. Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) redete zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Versammlungsgesetzes - und stellte dabei einen Bezug zu den Mai-Ausschreitungen in der Hauptstadt her. Das Beispiel zeige, wie dringend eine Verschärfung des Gesetzes sei.
Die derzeitige Gesetzeslage und ihre Auslegung durch die Gerichte habe regelmäßig zur Folge, dass die Verbote linksextremistischer Demos vor den Gerichten Bestand hätten, die Verbote rechtsextremistischer Versammlungen aber aufgehoben würden. Genau das sei am 1. Mai in Berlin passiert. Dass «die Rechten marschieren dürfen, die Linken aber nicht», sei bei den Bürgern auf großes Unverständnis gestoßen.
Der Senator sagte, dass die «Verbotswürdigkeit einer Versammlung nicht allein nach deren Gewalttätigkeit beurteilt werden darf». Die geltende Rechtsprechung überhöhe den Schutz der Versammlungsfreiheit und ignoriere die Belange der Exekutive. Zudem würden einzelne Obergerichte in ihrer Beurteilung des Demonstrationsrechtes immer wieder von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes abweichen.
Werthebach appellierte an die Bundestagsabgeordneten, «diesen gordischen Knoten zu lösen und für Klarheit zu sorgen». Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fülle dabei den notwendigen Spielraum aus.
Schon seit Monaten spricht sich Werthebach vehement für eine Einschränkung des Versammlungsrechtes aus. Unter anderem fordert er so genannte befriedete Bezirke rund um das Brandenburger Tor, am Holocaust-Mahnmal und an der Neuen Wache. Zudem schlägt der Senator vor, dass Demonstrationen nicht nur verboten werden können, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht, sondern auch, wenn «erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland» beeinträchtigt werden.
Nach den Mai-Krawallen hatten ihm B 90/Grüne und PDS vorgeworfen, mit dem Verbot der linksextremistischen Demo ein «politisches Spielchen» zu betreiben, um seine Forderungen zu untermauern. Werthebach hatte dies als «blanken Unsinn» zurückgewiesen.
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