Klassenrecht: Wirtschaftskriminalität/Repression gegen Arme

Diskussion/Vortrag

Veranstalter: Business Crime Control e.V. und Teilhabe e.V.

Mehringhof, Versammlungsraum, Gneisenaustr. 2a, Berlin

Wer Wirtschaftsverbrechen begeht, verstößt nicht unbedingt gegen Gesetze und Verordnungen. So ist die Vermeidung von Steuerzahlungen meist kein Verstoß gegen Gesetze, sondern legalisierte Norm. Selbst der gigantische Cum-Ex-Steuerraub galt die längste Zeit als legale „Steueroptimierung“ oder das Ausnutzen von „Steuerschlupflöchern“. Andererseits skandalisieren die Medien gern kriminelle Praktiken anhand von spannenden Einzelfällen. Kaum einmal wird erwähnt, dass diese Vorgänge eine tieferliegende kriminelle Struktur aufzeigen, die zur kapitalistischen Wirtschaftsordnung gehört. „Versagt“ der Rechtsstaat angesichts der durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden und der „zahnlosen“ Strafverfolgung bzw. Rechtsprechung? Oder will er gar nicht alles kontrollieren, fördert der Staat gar kriminelle Machenschaften, sind sie politisch gewollt, so dass Wirtschaftskriminalität gar kein Fremdkörper im kapitalistischen System ist? 

Dagegen wird allen Menschen, die Sozialleistungen erhalten, unterstellt, sie würden das Sozialsystem betrügen. Es bedürfe deshalb starker Kontrollen (für Bürgergeldempfänger/innen gilt z. B. das Bankgeheimnis nicht) und Überwachungen. Auch die Justiz bestraft arme Menschen härter als andere. Dies ist keine neue Entwicklung, sondern zieht sich durch die lange Geschichte der Herausbildung des Sozialstaats. Dabei wäre bei einer intensiveren Verfolgung der Steuerhinterziehung genug Geld vorhanden, um nötige Verbesserungen für alle Menschen finanzieren zu können. 

Wir wollen das unterschiedliche Vorgehen der politischen Instanzen und der ausführenden Institutionen gegenüber Wirtschaftskriminellen und einkommensarmen Menschen kritisch beleuchten − und laden zur Diskussion ein.


 


 

Preis
umsonst
Ort

Berlin
Berlin
Deutschland