Termine | Adressen | Volxküchen | Themen | Links | Kontakt | Startseite

[Quelle: junge Welt - 11.11.2000]

Interview

Machtlos gegen Polizeizeugen?

jW sprach mit Ulrich von Klinggräff. Der Rechtsanwalt vertritt Clemens G. vor Gericht.

F: Am Montag fand in Berlin ein Prozeß gegen Clemens G., dem vorgeworfen wurde, am 1. Mai Steine auf Polizeibeamte geworfen zu haben, statt. Wie verlief der Prozeß?

Er lief über zwei Verhandlungstage und wurde vor allem durch Aussagen der Polizeizeugen geprägt. Es gab einen besonders entscheidenden Zeugen, der auch den Kernbestand der Anklage gebildet hat. Dieser hat bekundet, er habe in einer bestimmten Straßenecke meinen Mandanten bei der genannten Straftat beobachtet. Es ging dann insbesondere darum, die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen in Frage zu stellen. Es wurden Zeugen dazu gehört, die bekunden konnten, daß dort keinerlei Gewalttätigkeiten von Herrn G. verübt worden sind.

F: Wie fiel das Urteil für Clemens G. aus?

Er ist zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wir hatten auf Freispruch plädiert. Ich halte das Urteil für ein ganz klares Fehlurteil. Das Gericht hat eklatante Widersprüche nicht gewürdigt, so paßte z. B. vom zeitlichen Ablauf der Schilderung dieses Hauptbelastungszeugen nichts zusammen.

F: Woran kann es liegen, daß die Staatsanwaltschaft so scharf gegen Clemens G. vorgegangen ist?

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Auge gehabt. Die Abteilung 81, das ist die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft, fährt grundsätzlich, wenn es um Geschichten im Zusammenhang mit dem 1. Mai geht, eine relativ harte Linie. Der Hauptbelastungszeuge hat aber einiges seiner früheren schriftlichen Aussage zurückgenommen, nachdem ihm da Widersprüchlichkeiten nachgewiesen werden konnten.

F: Wie verhält sich die Polizei zur Anschuldigung, daß Clemens bei seiner Festnahme von Polizisten mißhandelt wurde?

Die Polizeizeugen wurden seitens des Gerichtes darüber belehrt, daß sie bei Fragen, wo die Zeugen Gefahr laufen würden, sich selber zu belasten, ein sogenanntes Auskunftsverweigerungsrecht haben. Die Beamten haben in beinahe allen Fragen, die darauf abzielten, was im Anschluß an die Festnahme passierte, von diesem Recht Gebrauch gemacht. Wir hatten unterschiedliche Beweisanträge gestellt, die alle darauf abzielten, nachzuweisen, daß es derartige Vorfälle gegeben hat, und so z. B. beantragt, die Ärzte zu hören, die Herrn G. untersucht haben. Das Gericht fand derartige Beweisanträge insgesamt überflüssig und hat sie abgelehnt.

F: Dieser Prozeß war recht medienwirksam. Können Sie sich vorstellen, daß der Prozeß für andere Demonstranten abschreckend wirken sollte?

Ich denke, was Clemens G. betrifft, war das Verhalten der Polizeibeamten als Einschüchterung gedacht. Mein Mandant gehört zu den Leuten, die im Vorfeld des 1. Mai schon deutliche Warnungen erhalten haben. Er war offensichtlich der Polizei kein Unbekannter. Wir gehen davon aus, daß sich die Polizisten Herrn G. sehr zielgerichtet rausgesucht haben und dies durchaus als Einschüchterung der aktiven Linken zu sehen ist.

F: Werden Sie gegen dieses Urteil vorgehen?

Wir haben bereits Berufung eingelegt. Ich bin optimistisch, daß es uns beim Landgericht Berlin dann gelingen wird, doch noch einen Freispruch zu erzielen.

Interview: Rainer Duncker

E-Mail an Stressfaktor
E-Mail an den Stressfaktor
Termine | Adressen | Volxküchen | Links | Kontakt | Startseite | Anfang dieser Seite