Freizügigkeitsgesetz - rechtlichen Hintergrund für nicht deutsche EU-Bürger*innen

Diskussion/Vortrag

Mit dem Freizügigkeitsgesetz (2004) für EU-BürgerInnen hat die Migration aus den südosteuropäischen in die westlichen und nordeuropäischen Länder noch einmal deutlich zugenommen. Die Ausbeutungsverhältnisse migrantischer ArbeiterInnen sind brutal, Fakten die nicht nur nicht ignoriert werden können, sondern einer Antwort bedürfen. Migration ist ein positives Grundrecht, denn alle Menschen können sich frei bewegen und leben wo sie möchten. Das formale Freiheitsrecht auf Migration braucht dringend eine materielle Unterfütterung.

Die Kenntnis der Geschichte beginnt für uns mit der Kenntnis unserer Gegenwart, der Kenntnis der Wirklichkeit des modernen Elends. Im Zusammenspiel von Aufenthalts- und Sozialrecht hat die Gesetzgeberin ein brutales System der Disziplinierung und sozialen Exklusion für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geschaffen. Wir beleuchten den rechtlichen Hintergrund für nicht deutsche EU-Bürger*innen. Referent: RA Lutz Achenbach

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